
Vor-Ort: Energieberatung für Wohngebäude
Wir führen Energieberatung vor Ort nach den Richtlinen der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) durch.
Die Vor-Ort-Beratung bringt beste Erkenntnisse über
- die energetische Qualität der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, Türen, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Bodenplatte)
- die Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäude
- das Energiespar-Potential unter witschaftlichen Aspekten
- Mögliche CO²-Einsparung
- weitere Fördermöglichkeiten (z.Bsp. BAFA, KfW)
Abschließend wird ein auf das Objekt und den Kunden abgestimmter Maßnahmenplan erstellt.
Förderung der BAFA
Derzeit werden Vor-Ort-Beratungen für Wohngebäude von der BAFA gefördert, wenn sich diese umfassend auf die Bereiche baulichen Wärmeschutz, Warmwasserbereitung, Wärmeerzeugung und -verteilung sowie die Nutzungsmöglichkeit erneuerbarer Energien bezieht.
Förderbedingungen
Die Beratung richtet sich an Eigentümer als natürliche Personen, rechtlich selbstständige Unternehmen oder an Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen, wenn die schriftliche Zustimmeung des Eigentümers vorliegt.
Gegenstand der Beratung können Gebäude sein,
- für die bis zum 31.12.1994 ein Bauantrag gestellt wurde,
- die ursprünglich als Wohngebäude geplant wurden oder zur Zeit mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutz werden,
- deren Gebäudehülle nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50% verändert wurden.
Weitere Voraussetzungen sind auf den Internetseiten der BAFA ersichtlich oder können gerne bei uns angefragt werden.
Sollte ein Gebäude nicht die Voraussetzungen nach Maßgabe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfüllen, kann selbstverständlich dennoch eine Energieberatung vor Ort durchgeführt werden.
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, dass die anfallenden Kosten in voller Höhe vom Kunden getragen werden oder einzelne Leistungen, die nicht für das Gebäude in Frage kommen ausgespart werden um die Beratungskosten zu senken.
Teilleistungen sind möglich
Auch die Ausführung von Teil-Leistungen der Energieberatung vor Ort sind möglich.
Hier sind zum Beispiel folgende von uns angebotene Leistungen möglich:
- Thermografie der Gebäudehülle
- Beratung und Thermografie für Photovoltaik
- Beratung für Solarthermie
- Energiebezogene Kurz-Bewertungen von Gebäuden
- Fördermittelberatung
- Heizlastberechnung
- Berechnung der optimalen Dämmstoffdicke
- und weitere